Der Bundesrat wird voraussichtlich einen Gesetzentwurf der Länder mit grüner Regierungsbeteiligung zur Änderung des Gentechnikgesetzes beim Bundestag einbringen. Die durch die europäische Opt-out-Regelung eröffnete Möglichkeit zum GVO-Anbauverbot soll ausschließlich in die Zuständigkeit des Bundes übertragen werden. Demgegenüber hat Bundesminister Schmidt eine reine Bundeslösung ausgeschlossen.