Der Bundesrat wird sehr wahrscheinlich eine Gesetzesinitiative für ein Verbot des Tötens männlicher Eintagsküken starten. Sein Agrarausschuss stimmte mehrheitlich einem entsprechenden Gesetzentwurf von Nordrhein-Westfalen zu. Die Länderkammer dürfte damit auf ihrer nächsten Sitzung am 25. September vom Bundestag eine Änderung des Tierschutzgesetzes fordern. Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund zur Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile zu verbieten. Betroffen ist insbesondere das Töten männlicher Eintagsküken, für das eine Übergangsfrist bis 30. Mai 2017 eingeräumt werden soll.