Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt will den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierhaltung weiter begrenzen, unter anderem mit einer Änderung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung. Eckpunkte wurden jetzt vorgelegt. Vorgesehen ist, die Möglichkeit zur Umwidmung von Tierarzneimitteln einzuschränken, die bestimmte antimikrobiell wirksame Stoffe (Cephalosporine, Makrolide und Fluorchinolone) enthalten. Diese Mittel sollen nur entsprechend ihrer Zulassung angewendet werden dürfen. Außerdem sollen Tierärzte verpflichtet werden, in bestimmten Fällen ein Antibiogramm zu erstellen. Vorgeschrieben werden soll dieser Test unter anderem beim Wechsel eines Antibiotikums während der Therapie, beim längerfristigen Einsatz und bei...