Zum Artikel „Ministerium untersagt Mäusebekämpfung" in BWagrar, Ausgabe 41/2015, Seite 14, teilt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) mit: Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) untersagte den Landratsämtern die Erteilung von Anordnungen zur Anwendung von Chlorphacinon-Ködern im Streuverfahren. Die Feldmausbekämpfunq mit Zinkphosphidködern mit verdeckter Ausbringung ist weiterhin möglich. Chlorphacinon-Köder im Streuverfahren weisen eine sehr hohe Vogel- und Säugertoxizität auf, weshalb das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) strenge Auflagen zu deren Anwendung erließ. Eine Schädigung von Vögeln oder nicht zu bekämpfenden Wirbeltierarten,...