Der Status BHV1-frei bringt Vorteile für den Handel mit Rindern", betonen der TSK-Vorsitzende Karl Rombach und sein Stellvertreter Hans Götz. Damit der Status für Baden-Württemberg erhalten bleibt, müssen für das Einstallen von Rindern (auch Mastrinder) aus nicht BHV1-freien Regionen folgende, spezifischen Vorschriften beachtet werden: Rinder, die in Baden-Württemberg eingestallt werden, dürfen nicht gegen BHV1 geimpft sein. Im Herkunftsbetrieb dürfen in den letzten zwölf Monaten keine Krankheitsanzeichen einer BHV1-Infektion aufgetreten sein. Die zu verbringenden Tiere sind in den letzten 30 Tagen unmittelbar vor dem Verbringen in einer von der zuständigen Behörde genehmigten Isoliereinrichtung zu halten (Quarantäne). Während der...