Landwirtschaftliche Fahrzeuge, die zur Landschaftspflege eingesetzt werden, sollten von der Kfz-Steuer befreit werden. Einen Entschließungsantrag hat dazu Baden-Württemberg in den Bundesrat eingebracht. Durch den Strukturwandel erfolgten landschaftspflegerische Maßnahmen wie die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen zunehmend nicht mehr im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, heißt es in der Begründung.