Ab dem 01. Januar 2017 kann über die HIT-Datenbank ( www.hi-tier.de/ ) ein Zahlungsantrag für den ersten Reduktionszeitraum des EU-Milchverringerungsprogramms eingegeben werden. Mit dem Zahlungsantrag stellen die Milcherzeuger einen Antrag auf Auszahlung der Beihilfe und müssen nachweisen, wie viel Milch sie im Reduktionszeitraum produziert haben. Als Nachweis gelten die Milchgeldabrechnungen beziehungsweise schriftliche Bestätigungen der Molkereien. Die notwendigen Unterlagen müssen in Baden-Württemberg an die jeweils bei den Regierungspräsidien zuständige Stelle übermittelt werden. Wie bereits in BWagrar 35/2016 (S. 10 – 11) berichtet, gilt für die erste Antragsrunde (Reduktionszeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2016) als Stichtag der...