Die vom Landesbauernverband in Baden-Württemberg initiierten und finanzierten Verfassungsbeschwerden gegen das Landeswassergesetz Baden-Württemberg wurden vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Das Verfassungsgericht verweist in seiner kurz gehaltenen Entscheidung darauf, dass vom Gesetzgeber eine Härtefallklausel aufgenommen wurde, mit welcher sichergestellt sei, dass das Gesetz nicht zu unbilligen Härten im Einzelfall führen könne. Das Ziel der Klage, jahre- oder jahrzehntelange Rechtsstreitigkeiten in Einzelfällen zu verhindern, wurde somit leider nicht erreicht.