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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Rechtsgutachten zeigt neue Alternative bei Ferkelkastration

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Nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes ist ab dem 1. Januar 2019 die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Für kleine und mittlere Betriebe fehlen nach wie vor Alternativen. Ein Rechtsgutachten zeigt nun einen möglichen Ausweg.

Veröffentlicht am
Für den süddeutschen Weg setzen sich ein (v. l.): Klaus Mugele, Vizepräsident Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV), Josef Weiß, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Walter Heidl, Präsident Bayerischer Bauernverband (BBV), Konrad Ammon, Landesinnungsmeister Fleischverband Bayern, Dr. Wolfgang Hansen, Veterinärrechts-Experte und Autor des Gutachtens, und Dr. Andreas Randt, tierärztlicher Leiter Tiergesundheitsdienst Bayern (TGD).
Für den süddeutschen Weg setzen sich ein (v. l.): Klaus Mugele, Vizepräsident Landesbauernverband Baden-Württemberg (LBV), Josef Weiß, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Walter Heidl, Präsident Bayerischer Bauernverband (BBV), Konrad Ammon, Landesinnungsmeister Fleischverband Bayern, Dr. Wolfgang Hansen, Veterinärrechts-Experte und Autor des Gutachtens, und Dr. Andreas Randt, tierärztlicher Leiter Tiergesundheitsdienst Bayern (TGD).Foto: Fischer
Im Rahmen einer Folgenabschätzung untersuchten die Landesanstalt für Schweinezucht in Boxberg, die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in Schwäbisch Gmünd sowie die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft die Auswirkungen des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweinefleischerzeugung in Süddeutschland und auf die Strukturen in der Ferkelerzeugung. Für Klaus Mugele, Vizepräsident des Landesbauernverbands (LBV), ist klar, dass es für die kleiner strukturierten süddeutschen Betriebe eine Alternativlösung geben muss. Das ist auch der Grund, weshalb der LBV zusammen mit dem Bayerischen Bauernverband das Gutachten angeregt hat. Zum Ausstieg gezwungen Da im...
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