Die EU-Kommission hat die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die Netzreserve genehmigt. Damit herrscht Rechtssicherheit über das künftige Förderregime und das EEG kann – wie geplant – am 1. Januar in Kraft treten. Nach Ansicht von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager stellen die genehmigten Änderungen am EEG sicher, dass „eine der umfangreichsten Förderregelungen für erneuerbare Energien in der EU" auf Ausschreibungen basiert und die Stromkosten für die Verbraucher begrenzt werden. Im Juli hatte Deutschland die Novelle bei der Kommission zur Prüfung nach den EU-Beihilfevorschriften angemeldet. Die Kommission genehmigte zudem die für vier Jahre geplante Netzreserve zur Gewährleistung ausreichender Stromkapazitäten in...