Drei Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg überreichte Landwirtschaftsminister Peter Hauk Anfang der Woche die staatliche Anerkennung nach dem Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG). Anerkannte Tierschutzorganisationen haben die Möglichkeit, an tierschutzrelevanten Verwaltungsverfahren mitzuwirken und tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden überprüfen zu lassen. Anerkannt wurden der „Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V", „Menschen für Tierrechte – Tierversuchsgegner Baden-Württemberg e. V." sowie der „Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V., Geschäftsstelle Baden-Württemberg". Der Landtag hatte die Einführung des Verbandsklagerechts bereits im...