Für das von der EU geforderte Obstsortenverzeichnis ist jetzt in Deutschland die gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Bundesrat hat vergangene Woche einer entsprechenden Novellierung des Saatgutverkehrsgesetzes zugestimmt. Gemäß den EU-Vorgaben werden die Mitgliedstaaten die bei ihnen zugelassenen Sorten in eine „Gesamtliste der Obstsorten" für die EU übertragen, die voraussichtlich rund 17.000 Einträge umfassen wird.