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Superabgabe

Veröffentlicht am
Der Bundesfinanzhof (BFH) wird in den kommenden Monaten über die Revision im Verfahren gegen die Erhebung der Superabgabe des Jahres 2014/2015 entscheiden. Das Finanzgericht Hamburg hatte die Klage eines Milchbauern gegen die Erhebung der Superabgabe zurückgewiesen. Der Erzeuger hat Revision beim BFH eingelegt. Dieser hat nun das Aktenzeichen des Revisionsverfahrens bekannt gegeben (VII R 31/16). Damit können sich betroffene Milchbauern in eigenen Verfahren auf den BFH-Prozess berufen und somit das Ruhen des eigenen Verfahren erreichen, weil die Voraussetzungen einer „Zwangsruhe" vorliegen. So könnten vielmals Kosten für Rechtsstreitigkeiten verringert werden, auch wenn der Ausgang des genannten Musterverfahrens offen ist.
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