Auch kleine Betriebe sind verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest zu treffen. Selbst in Kleingeflügelhaltungen sind Schutzmaßnahmen gegen die aviäre Influenza („Vogelgrippe") unerlässlich, um einer weiteren Verbreitung der hoch ansteckenden Krankheit vorzubeugen. Zur Einhaltung der Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet.