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Vereinfachung

Veröffentlicht am
Seit dem Antragsjahr 2016 ergeht bei der Antragstellung für Agrardiesel nicht mehr in jedem Fall automatisch ein Feststellungsbescheid. Der Antragsteller muss den von ihm beantragten Entlastungsbetrag selbst berechnen. Nur wenn das zuständige Hauptzollamt von dieser Berechnung abweicht, ergeht auch ein Feststellungsbescheid. Die Antragsteller, die einen entlastungsfähigen Verbrauch im Forstbetrieb beantragen, erhalten hierfür in jedem Fall eine De-Minimis-Bescheinigung. Es empfiehlt sich also bei Bedarf, einen möglichen Eingang der Agrardieselerstattung auf dem Kontoauszug nachzuprüfen.
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