Novelle erfüllt Erwartungen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes beschlossen. Danach sollen die Beratung und Betreuung des Privat- und Kommunalwaldes durch staatliche Forstverwaltungen in den Ländern auch künftig gewährleistet werden.
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