Das Ende Oktober vom Landwirtschaftsministerium angekündigte Konzept des „sanktionsfreien Fehlers" muss aus Sicht des Deutschen Bauernverbandes auch rückwirkend für das Jahr 2016 Anwendung finden. Geringfügige Verstöße gegen Cross-Compliance-Vorschriften sollten von allen Bundesländern einheitlich bewertet werden. Die Regelung sieht vor, dass bei kleinen Fehlern, die dem Betriebsinhaber trotz angemessener Sorgfalt versehentlich unterlaufen sind, von Sanktionen abgesehen werden kann.