In Baden-Württemberg werden die Bejagungsmöglichkeiten von Schwarzwild erweitert, um einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sowie wildbedingten Forstschäden entgegenzuwirken. Die entsprechende Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes hat der Stuttgarter Landtag vergangene Woche in Zweiter Lesung beschlossen. Demnach darf Schwarzwild künftig auch in der allgemeinen Schonzeit in den Monaten März und April im äußeren Waldstreifen bis zum Abstand von 200 Metern zum Waldaußenrand sowie in der offenen Landschaft bejagt werden. Zudem soll im März die Jagd auf Schwarzwild im gesamten Wald zulässig sein, wenn eine geschlossene oder durchbrochene Schneedecke gegeben ist. Die bereits durch das bestehende Gesetz eingeräumte...