Keine Aufzeichnungspflicht
Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus müssen keine Aufzeichnungspflichten für ihre Arbeitnehmer nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfüllen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit einem Beschluss vom 18. Oktober 2016 letztinstanzlich festgestellt. Das Gericht bestätigt damit die Rechtsauffassung der landwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände, die das Verfahren initiiert hatten.
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