Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass die Bundesregierung mit der Verabschiedung des Entwurfes der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Forderung nach einer Verschärfung des Wettbewerbsrechts aufgegriffen hat. So soll mit einer Neuformulierung der Missbrauchsregelung zum sogenannten Anzapfverbot eine effektive Anwendbarkeit durch Ausräumung bestehender Rechtsunsicherheiten sichergestellt werden. Allein die Aufforderung zur Vorteilsgewährung ohne sachlich gerechtfertigten Grund stelle danach einen Missbrauch von Marktmacht dar. Einer Forderung des DBV entsprechend soll auch die Regelung zum Verbot des Verkaufes unter Einstandspreis bei Lebensmitteln künftig dauerhaft gelten. Wichtig ist dabei, dass...