Kritisch beurteilt der DBV die Novelle des Hochwasserschutzgesetzes. Er wendet sich insbesondere gegen Pläne, neben den bereits bestehenden Überschwemmungsgebieten auch noch „überschwemmungsgefährdete Gebiete" und „Hochwasserentstehungsgebiete" einzuführen. Hochwasser könne durch Starkregen überall entstehen. Es sei nicht gerechtfertigt, flächendeckend Auflagen zu erlassen.