Die nordrhein-westfälische Landesregierung versucht weiter, über den Gerichtsweg ein Verbot des Tötens von männlichen Eintagsküken zu erreichen. Wie Ressortchef Johannes Remmel vom Landwirtschaftsministerium erklärte, bietet die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts mehrere Anknüpfungspunkte, die das Einlegen von Nichtzulassungsbeschwerden rechtfertigen. Sein Ziel sei weiterhin ein Grundsatzurteil zugunsten des Tierschutzes in Deutschland.