Der Deutsche Bauernverband (DBV) wehrt sich gegen zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Den aktuellen Anlass bietet ein Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung. Mit der Neuregelung soll EU-rechtlichen Vorgaben zur Berücksichtigung verbundener Unternehmen beim „aktiven Betriebsinhaber" im nationalen Recht Rechnung getragen werden. Die Anforderungen liefen dem Ziel der Vereinfachung und Entbürokratisierung der GAP zuwider.