Aufgrund von enormem Starkregen und Hochwasser sind in verschiedenen Regionen in Baden-Württemberg in den letzten zwei Monaten beträchtliche Schäden entstanden. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden und die damit verbundenen enormen finanziellen Belastungen drängen viele Betroffene an den finanziellen Ruin. Aus diesem Grund hat das Ministerium für Finanzen mit Schreiben vom 10. Juni 2016 auf dem Erlassweg geregelt, dass den Betroffenen steuerliche Hilfestellungen zugutekommen sollen. Im Gegensatz zu früheren Erlassen wurde in dem aktuellen Erlass neben allgemeinen Stundungs- und Vorauszahlungsanpassungsmöglichkeiten vor allem weitreichende weitere steuerliche Hilfsmaßnahmen in allen möglichen betroffenen Bereichen festgelegt. Die...