Das Land beabsichtigt, landwirtschaftlichen Betrieben, die von den Unwetterereignissen im Zeitraum von 28. Mai bis 10. Juni 2016 betroffen waren, im Rahmen eines Unwetterhilfeprogramms einen finanziellen Teil- ausgleich zu gewähren.Ausgleichszahlungen werden für Aufwuchs- und Ertragsschäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Kulturen und für sonstige Schäden gewährt. Zu den sonstigen Schäden zählen zum Beispiel Flurschäden oder Schäden an Gebäuden und Maschinen. Voraussetzung ist, dass mindestens 30 Prozent der Jahreserzeugung bezogen auf das einzelne Produktionsverfahren vernichtet wurde. Versicherbare Schäden sind vom Hilfsprogramm ausgenommen. →Schadensmeldeformulare sind unter www.landwirtschaft-bw.info/pb/...