Der Bundesrat fordert eine Stärkung des betrieblichen Risikomanagements. Einem Entschließungsantrag für die zügige Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsrücklage hat die Länderkammer vergangene Woche zugestimmt. Die Entschließung wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet. Nach Auffassung der Länderkammer kann eine Risikoausgleichsrücklage einen „wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Agrarbetriebe" leisten. Die derzeit den Betrieben zur Verfügung stehenden ökonomischen Instrumente reichten nicht aus, angemessen auf die Volatilität der Agrarmärkte zu reagieren.