Meldefrist 15 Arbeitstage für Nutzungsänderungen
Unwetterschäden auf beantragten landwirtschaftlichen Flächen können dazu führen, dass Antragsteller ihre eingegangenen Verpflichtungen bei der Beantragung von Fördermaßnahmen nicht einhalten können. Bei Nutzungsänderungen gilt es, Prämienkürzungen zu vermeiden.
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