Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die Reform des EEG beschlossen. Dem waren Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sowie Diskussionen im Koalitionsausschuss vorangegangen (wir berichteten in Ausgabe 23, Seite 16). Laut Kabinettsbeschluss werden Biomasseanlagen wie Wind- und Solaranlagen bereits ab 2017 am Ausschreibeverfahren teilnehmen. Mit Hilfe der Ausschreibungen sollen Bestandsanlagen eine zehnjährige Anschlussförderung erhalten. Bauernverband und die Bioenergieverbände sehen weiter Korrekturbedarf.