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Anbringen unnötig

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Die EU-Kommission hat die erst im Vorjahr eingeführte Verpflichtung zur Anbringung einer sogenannten Erläuterungstafel bei den Förderprogrammen Landschaftspflegerichtlinie (LPR-A), Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT), Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) und Umweltzulage Wald (UZW) aufgehoben. Das MLR weist darauf hin, dass sich diese Neuregelung der EU ausschließlich auf Flächenzahlungen bezieht. Die Verpflichtung zur Anbringung von Informationstafeln bei Investitionsförderungen ist nicht betroffen und muss weiterhin eingehalten werden.
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