Umwandlungsverbot bei Grünland
Die wichtigsten Neuerungen sind, dass das Verbot nur noch für Grünlandflächen gilt, welche bereits am 1. Januar 2015 vorhanden waren und, dass unter bestimmten Bedingungen Lockerungen beim Anbau von Dauerkulturen möglich sind.
- Veröffentlicht am
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen
Ort ändern
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Orts ein.