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Anbringen Pflicht

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Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat das Land in den vergangenen Tagen und Wochen die Fördermittel des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) sowie noch offene Förderbeträge der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL) und der Landschaftspflegerichtlinie Teil A (LPR-A) aus dem Gemeinsamen Antrag 2015 ausgezahlt. Gleichzeitig wurden Erläuterungstafeln an diejenigen Betriebe versandt, die mehr als 2000 Euro Fördermittel aus FAKT oder LPR-A beziehungsweise mehr als 10.000 Euro aus der AZL erhalten haben. Das Ministerium weist nachdrücklich darauf hin, dass das Anbringen einer solchen Erläuterungstafel eine Vorgabe der EU ist.
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