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Förderung

Veröffentlicht am
Die waldbaulichen Fördermaßnahmen Jungbestandspflege und Erstaufforstung sind aufgrund von Bundesvorgaben zunächst bis zum 31. 12. 2016 befristet. Im Moment ist noch nicht abzusehen, ob diese Befristung verlängert, aufgehoben oder die Maßnahmen künftig nicht mehr mit Bundesmitteln gefördert werden. Deshalb sollten Waldbesitzer, die im nächsten Jahr eine Bestandspflege- oder Erstaufforstungsmaßnahme zur Förderung planen, die Anträge dazu möglichst frühzeitig bei ihrer zuständigen Unteren Forstbehörde einreichen, damit sie – ausreichend Haushaltsmittel vorausgesetzt – noch im Jahr 2016 bewilligt werden können. Weitere Informationen gibt es dazu bei der Unteren Forstbehörde.
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