Der DBV hat ein Urteil des Landgerichts Trier begrüßt, wonach vegane beziehungsweise bestimmte vegetarische Lebensmittel nicht als „Käse" beziehungsweise „Cheese" bezeichnet werden dürfen. Das Gericht hatte Ende März entschieden, dass die Bezeichnung „Käse" laut EU-Recht ausschließlich tierischen Milcherzeugnissen vorbehalten sei.