Um die Krisenreserve für die europäische Landwirtschaft in Höhe von 450,5 Millionen Euro im EU-Haushalt 2017 sicherzustellen, will die Kommission die GAP-Direktzahlungen um 1,37 Prozent kürzen. Dies gilt nur für Zahlungen oberhalb von 2000 Euro je Betrieb. Falls der Krisenfonds nicht benötigt wird, erfolgt eine Rückerstattung. Im laufenden Haushaltsjahr beläuft sich die Kürzung auf etwa 1,39 Prozent. Die Kommission folgt mit dieser Beihilfenreduzierung den EU-Vorschriften für Finanzdisziplin.