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Klage gestoppt

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Im Rechtsstreit um das Töten männlicher Eintagsküken hat das Landgericht Münster die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen den Betreiber einer Kükenbrüterei abgelehnt. Geklagt hatte die Staatsanwaltschaft Münster nach einer Strafanzeige der Tierrechtsorganisation Peta, die das Töten der Jungtiere „aus bloßen wirtschaftlichen Gründen" für tierschutzwidrig hält. Die Nichteröffnung des Verfahrens begründete die Kammer auch damit, dass ein vernünftiger Grund für die Tötung der Eintagsküken vorgelegen habe. Dabei sei die durch das Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit des Beschuldigten zu berücksichtigen. Die Kammer machte zudem geltend, dass der Gesetzgeber gefordert sei, wenn eine über Jahrzehnte ausgeübte Praxis strafrechtlich anders bewertet...
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