InVeKoS bringt Bürokratie
Die Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass die vom Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft finanzierten Maßnahmen korrekt durchgeführt, Unregelmäßigkeiten verhindert oder behoben werden. Alle Mitgliedstaaten sollten ein Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) anwenden. Ende Februar 2016 beschloss der Bundesrat die Verordnung zur Änderung.
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