In den vergangenen Wochen und Monaten haben sich zahlreiche Milchviehbetriebe per Einspruch gegen die Erhebung der Superabgabe für das Milchlieferjahr 2014/2015 gewandt und dabei auch ein Ruhen der Einspruchsverfahren angeregt. Seitens der Einspruchsbehörden erfolgt vielfach die Ankündigung, über die Einsprüche entscheiden zu wollen und Anträgen auf ein Ruhen der Einspruchsverfahren nicht nachzukommen. Landwirte, die ihren eigenen Fall offen halten wollen, sind somit gezwungen, nach einer entsprechenden Einspruchsentscheidung innerhalb eines Monats seit Zustellung der Entscheidung (Rechtsmittelbelehrung beachten) Klage beim zuständigen Finanzgericht zu erheben. Denn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aussetzung und das Ruhen der...