FAKT-Maßnahme D1: Ampfer-Einzelpflanzenbehandlung nur mit Antrag
Wer die FAKT-Maßnahme D1 „Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im gesamten Unternehmen“ gewählt hat, darf nur nach pflanzenbaulicher Beratung und Zustimmung durch die untere Landwirtschaftsbehörde, eine Einzelpflanzenbekämpfung durchzuführen. Der Antrag ist bei der unteren Landwirtschaftsbehörde, unter Angabe der Flächen, formlos schriftlich zu stellen.
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