Koaltion findet Konsens
Die Koalition hat sich im Hinblick auf die Zuckersteuer geeinigt. Demnach sollen kleinere Unternehmen außen vor bleiben.
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Die Koalition hat sich auf ein Kompromissmodell zur Zuckersteuer geeinigt: Kleine Getränkehersteller mit maximal 70.000 Litern Jahresabfüllung werden ausgenommen, eine weitere Grenze von 1 Million Litern soll auf EU-Ebene geprüft werden. Das zweistufige Steuermodell sieht ab 5 g Zucker pro 100 ml eine Steuer von 26 Cent je Liter und ab 7 g Zucker 32 Cent je Liter vor; die geplante dritte Stufe entfällt. Das Inkrafttreten verschiebt sich vom 1. Januar auf den 1. Juli 2027.
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Die Koalition hat ihren Streit um die Zuckersteuer beigelegt. Wie am Freitagabend bekannt wurde, sieht der Kompromiss vor, dass kleine Getränkehersteller mit einer Abfüllmenge von maximal 70.000 Litern pro Jahr ausgenommen werden. Eine weitere Grenze von 1 Million Litern jährlich soll auf EU-Ebene geprüft werden. Inkrafttreten soll die Zuckersteuer am 1. Juli 2027. Bislang war der 1. Januar vorgesehen. Festhalten will man nun doch an dem zweistufigen Steuermodell, das bereits von der zuständigen Kommission für die Reform der gesetzlichen Krankenkassen empfohlen worden war. Die Union hatte ihre Zustimmung zur Reform zuvor ausdrücklich von der Einhaltung dieses Vorschlags abhängig gemacht. Danach sollen in der ersten Stufe ab 5 g Zucker pro...
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