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Keine Abschläge für Saisonkräfte

Das Bundesarbeitsministerium sieht nach wie vor keine Ausnahmen beim Mindestlohn. Dies gelte auch für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft. Gespräche zwischen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer und Kabinettskollegin Bärbel Bas waren nicht erfolgreich.

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Saisonarbeitskraft auf dem Erdbeerfeld.
Saisonarbeitskraft auf dem Erdbeerfeld.Silvia Rueß
Die Forderung nach einer Sonderregelung beim Mindestlohn für ausländische Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft stößt im Bundesarbeitsministerium (BMAS) weiterhin auf taube Ohren. „Das BMAS lehnt Abweichungen nach unten vom gesetzlichen Mindestlohn für einzelne Branchen ab“, erklärte eine Ministeriumssprecherin diese Woche gegenüber dem Pressedienst AGRA Europe. Dies gelte auch für Saisonbeschäftigte in der Landwirtschaft. Damit ist klar, dass ein Gespräch von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit Kabinettskollegin Bärbel Bas in der vergangenen Woche keine Annäherung gebracht hat. Mindestlohn für alle Branchen Laut BMAS ist der gesetzliche Mindestlohn als branchenübergreifende Lohnuntergrenze ausgestaltet, die in jedem...
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