Wolf im Jagdrecht
Der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht wurde vom Bundestag zugestimmt. Nun sollen auch Wölfe entnommen werden können, wenn Klage gegen den Entnahmeentscheid eingereicht wurde.
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Der Bundestag hat am 5. März der Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht zugestimmt. CDU/CSU, SPD und AfD votieren dafür, während Grüne und Linke dagegen stimmten. Künftig soll ein regionales Bestandsmanagement umgesetzt werden, sofern sich die Wolfspopulation im günstigen Erhaltungszustand befindet. Zudem werden Weidegebiete eingerichtet, in denen Wölfe entnommen werden können, um Weidetiere zu schützen. Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen.
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Der Bundestag hat den Wolf in das Jagdrecht aufgenommen. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD stimmten am Donnerstag, den 05. März dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesjagdgesetzes und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes in der vom Ernährungsausschuss geänderten Fassung zu. Grüne und Linke votierten dagegen. Nun muss der Bundesrat den geplanten Änderungen noch zustimmen. Laut dem Willen der Bundestagsmehrheit soll für den Wolf ein regionales Bestandsmanagement umgesetzt werden, sofern die Tierart sich im günstigen Erhaltungszustand befindet. Daneben sollen in Regionen, in denen Herdenschutz schwer möglich ist, sogenannte Weidegebiete eingerichtet werden. Hier soll der Schutz der Weidetiere durch die...
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