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Wolf in Baden-Württemberg

Vorerst kein Wolfsschuss

Das baden-württembergische Umweltministerium hatte vergangene Woche veranlasst, dass Wolfsrüde GW2672m abgeschossen werden darf. Naturschützer haben nun erreicht, dass die Abschussgenehmigung vorerst ausgesetzt ist.
von Silvia Rueß Erschienen am 02.02.2026
Ein Wolf im Wald. © Julia Bächtle

Wolfsrüde GW2672m hat in den vergangenen Wochen für Aufsehen gesorgt. Mehr als 180 Mal wurde er in den vergangenen zwei Jahren gesichtet und hatte augenscheinlich jede Distanz zu Menschen verloren. Das Tier, das rund um die Hornisgrinde im Nordschwarzwald sein Revier hat, sollte daher – zur Sicherheit von Mensch und Tier – getötet werden, da jegliche Vergrämung keinen Erfolg gezeigt hatte.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat vergangene Woche gegen die Ausnahmegenehmigung des Umweltministeriums beim Verwaltungsgericht Stuttgart eine Anfechtungsklage erhoben. „Wegen des drohenden Abschusses des Wolfes wurde auch ein Eilantrag gestellt, mit welchem erreicht werden soll, dass der Wolf nicht vor Abschluss des Klageverfahrens verfolgt werden darf“, heißt es von Seiten NI.

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat dem Eilantrag stattgegeben. Nun wird ein Gericht entscheiden, ob der Abschuss rechtmäßig ist.

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