OwEi, owEi, owEi …
Das Landgericht Kiel hat am 28. Oktober entschieden, dass ein Likör, der kein Ei enthält, „Likör ohne Ei“ heißen darf. Damit hat es dem Unternehmen Warlich Rum aus Henstedt-Ulzburg recht gegeben – und dem Schutzverband der Spirituosen-Industrie – vertreten durch den Vorstand William Verpoorten – unrecht. Während der Verband argumentiert, dass das Produkt „LIKÖR OHNE EI“ des Beklagten eine unrechtmäßige Anspielung auf Eierlikör sei, hält Dr. Ole Wittmann der Inhaber von Warlich Rum dagegen, „dass jeder versteht, dass in veganem LIKÖR OHNE EI kein Eierlikör drin ist.“
Dieser Auffassung folgte das Landgericht Kiel. Sein Sprecher Markus Richter sagte nach der Urteilsverkündigung: „Die Kammer hat den Antrag für unbegründet gehalten. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stehen dem nicht entgegen. Weil es eben nicht Eierlikör ist, sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör.“
Der Schutzverband der Spirituosenindustrie plant laut seinem Geschäftsführer Dr. Christofer Eggers Berufung beim Oberlandesgericht Schleswig-Holstein einzulegen. Denn bliebe die Rechtsauffassung des Landgerichts Kiel gültig, hätte das weitreichende Konsequenzen – auch für andere Spirituosenkategorien: Die Argumentation in Bezug auf die Abgrenzung Eierlikör vs. LIKÖR OHNE EI könnte dann zum Beispiel auch auch auf NO GIN angewandt werden. Denn auch hier könnte dann unterstellt werden, dass der Verbraucher wisse, dass es sich hier nicht um Gin handelt.
