
Aus für Rampart
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 31. Oktober 2025 die Zulassung des Fungizids Rampart (Zulassungsnummer: 00A838-00) mit dem Wirkstoff Penthiopyrad. Rampart war zugelassen zur Beizung gegen Rhizoctonia (Rübenfäule) in Zucker- und Futterrüben.
Grund für den Widerruf ist, dass die Laufzeit der Genehmigung für den Wirkstoff Penthiopyrad gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/2027 verkürzt wurde. Der Wirkstoff wird sonst in keinem anderen Pflanzenschutzmittel in Deutschland eingesetzt.
Für Rampart gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 30. April 2026 und eine Aufbrauchfrist bis zum 30. April 2027. Das bedeutet, dass nach Ende der Aufbrauchfrist entsprechend gebeiztes Saatgut nicht mehr ausgesät werden darf und mögliche Reste entsorgungspflichtig sind.


