
FAKT II – Neues im Antragsjahr 2026
Im kommenden Jahr soll es nach Willen des baden-württembergischen Landwirtschaftsministeriums Neuerungen beim Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II) geben. So seien die Maßnahmen ‚Förderung kleiner Strukturen‘ (A3) und ‚Bewirtschaftung von Weinbausteillagen‘ (C2) in FAKT II im Sinne des Strategiedialogs Landwirtschaft und mit Blick auf die schwierige Lage im Weinbau weiterentwickelt worden. Zudem sollen die Prämiensätze bei der Maßnahme ‚Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen‘ (C3) erhöht werden.
Änderungen die Genehmigung sind
„Schließlich fassen wir das bisher dem Gemeinsamen Antrag vorgelagerte Förderantragsverfahren zeitlich mit dem Gemeinsamen Antrag zusammen. Damit entfällt der Förderantragszeitraum von Dezember bis 15. Februar für FAKT II ersatzlos, was zur Verwaltungsvereinfachung beiträgt“, so Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Die geplanten Änderungen des FAKT II ab 2026 stehen noch unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.




