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Meldeportal

Jetzt die Krähenschäden 2025 melden

Der Landesbauernverband ruft dazu auf, jetzt die Krähenschäden des Jahres 2025 auf dem Meldeportal des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums (LTZ) Augustenberg zu melden.
von LBV Erschienen am 10.09.2025
Rabenvögel am Oberrhein in Baden-Württemberg. © Silvia Rueß

Auch in diesem Jahr sind die Schäden durch Saat- und Rabenkrähen in der Landwirtschaft zahlreich und es gibt, trotz schriftlichem Aufruf des Umweltministeriums, nicht in allen betroffenen Regionen Allgemeinverfügungen zur Schadensabwehr.

Voraussetzung für die Forderung des Landesbauernverbandes, in allen betroffenen Regionen Allgemeinverfügungen zu erlassen ist, dass alle betroffenen Landwirte ihre Schäden im Meldeportal des LTZ Augustenberg unter www.isip.de melden.

Es ist eine einmalige Registrierung mit Name und E-Mail-Adresse notwendig. Im Anschluss wird ein Link zu dem Meldeformular zugeschickt. Erforderliche Angaben sind das Datum der Erfassung des Schadens, der Ort sowie die betroffene Kultur und die schadenverursachende Vogelart. Für eine noch bessere Auswertung der Daten können optional Bilder des Schadens eingestellt, die Größe der geschädigten Fläche angegeben und eine ungefähre Schadenssumme eingegeben werden.

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