
ARNOLD – die frühe Sojabohne mit amtlich bestätigter Ertragsstärke
Frühe Reife im Sojaanbau: Wie lassen sich Ertragssicherheit und vitale Bestände unter wechselnder Witterung vereinen?
Der Bundesrat hat vergangene Woche grünes Licht für die Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gegeben. Durch die Novelle erhalten der Ausbau der Glasfaser- und Mobilfunknetze und die Errichtung der damit einhergehenden Infrastruktur den Stellenwert eines „überragend wichtigen“ öffentlichen Interesses. Dies soll die Verfahrens- und Genehmigungsprozesse zur Schaffung von Telekommunikationslinien – insbesondere die Errichtung von Mobilfunkmasten - deutlich beschleunigen.
In der Praxis bedeutet dies allerdings, dass beispielsweise der Naturschutz beim Netzausbau gegebenenfalls zurückstehen muss. Die Regelung soll bis Ende 2030 gelten. Bis dahin sollen planmäßig alle Haushalte mit superschnellem Internet versorgt und Funklöcher geschlossen sein, was auch EU-Vorgaben erfordern. Der frühere Regierungsentwurf aus Ampel-Zeiten für eine Beschleunigung des Netzausbaus im Telekommunikationsbereich sah dagegen vor, dass der Vorrang in Naturschutzgebieten nur für den Mobilfunk gelten sollte, nicht aber für Glasfaser.
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