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Schutzstatus des Wolfes

Herabsetzung kann in Kraft treten

Der Europäische Rat hat der Anpassung der FFH-Richtlinie zur Herabstufung des Schutzstatus vom Wolf final zugestimmt.
von age Erschienen am 06.06.2025
Wolf (Canis lupus). © Julia Schenkenberger

Der Schutz der Wölfe in der Europäischen Union wird verringert. Der Rat hat der entsprechenden Änderung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie abschließend grünes Licht gegeben. Nach der finalen Abstimmung am Donnerstag (5.6.) kann der entsprechende Vorschlag der EU-Kommission damit in Kraft treten. Das Europaparlament hatte bereits im Vorfeld den Weg freigemacht. Die Änderung wird nun im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Voraussetzung war die Absenkung des Schutzstatus von Wölfen im Rahmen der Berner Konvention. Dies war für die Anpassung des EU-Rechts erforderlich. Der Schutzstatus des großen Beutegreifers soll in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ auf „geschützt“ zurückgenommen werden, indem der Beutegreifer von Annex 4 nach Annex 5 verschoben wird.

Der neue Status gibt den Mitgliedstaaten nun mehr Flexibilität beim Management der Wolfspopulationen. Allerdings muss weiter ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfes sichergestellt werden. Den EU-Staaten bleibt es aber unbenommen, in ihren nationalen Rechtsvorschriften den Wolf weiterhin als streng geschützte Art aufzuführen und strengere Maßnahmen zu seinem Schutz zu ergreifen.

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