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BWW Digital Artikel BWW Digital Artikel Notfallzulassungen nach Artikel 53 in Kartoffeln

Zikade als Überträger von SBR und Stolbur stoppen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in Kartoffeln acht Insektizide gegen Glasflügelzikaden als Überträger von Bakterien zugelassen. Der Einsatz ist jedoch nur nach amtlichem Warndiensthinweis erlaubt und erfordert besondere Vorsicht beim Bienenschutz und der Unkrautregulierung.

Veröffentlicht am
Mühleisen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat in Kartoffeln für insgesamt acht Insektizide eine Zulassung gegen Glasflügelzikaden als Bakterienvektoren erteilt. Eine Übersicht bietet Tabelle 1. Alle diese Mittel dürfen ausschließlich dann gegen Glasflügelzikaden eingesetzt werden, wenn die Notwendigkeit der Bekämpfungsmaßnahme durch einen amtlichen Warndiensthinweis der zuständigen Behörde belegt ist. In Baden-Württemberg wird es dazu ein umfassendes Monitoring geben, um je nach Gebiet gezielte amtliche Warndiensthinweise herauszugeben. Mischungen sind bienengefährlich Die genannten Insektizide können auch in Mischungen angewendet werden. Dabei gilt jedoch: Sobald zwei Insektizide gegen Glasflügelzikaden in...
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