Deutschland gewinnt MKS-Freiheitsstatus zurück
„Fast ganz Deutschland ist laut der Weltorganisation für Tiergesundheit wieder MKS-frei, das haben wir nun schwarz auf weiß. Der wiedererlangte Freiheitsstatus schickt ein deutliches Zeichen an unsere Handelspartner. Die offizielle Bestätigung der WOAH ist eine entscheidende Grundlage für unsere Gespräche mit Drittländern und nützt dem Export. Ich bin zuversichtlich, dass sich unsere Handelsbeziehungen bei den betroffenen Produkten in aller Welt schnell normalisieren und unsere Betriebe bald wieder in ihre gewohnten Absatzmärkte liefern können“, erläuterte hierzu Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft.
Mit hohem Aufwand gegen die Seuche gekämpft
Die Bestätigung durch die WOAH sei, so Özdemir, ein großer Erfolg und eine gute Nachricht für die Land- und Ernährungswirtschaft und für viele tierhaltende Betriebe in diesem Land. „Das haben wir in rekordverdächtiger Zeit geschafft, gemeinsam und weil alle vor Ort, im Land und im Bund mit vereinten Kräften gegen die Seuche gekämpft haben“, sagte und freute sich der Bundesagrarminister.
Möglich geworden sei die Anerkennung der "Containment Zone" durch die WOAH und damit die schnelle Wiedereinsetzung des WOAH-Freiheitsstatus durch die Erstellung eines Dossiers durch das BMEL. Diesem war eine umfangreiche Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesländern Brandenburg und Berlin, dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sowie einem von der EU entsandten Experten vorausgegangen. Parallel hierzu, so das BMEL, würden inzwischen auch für das Gebiet der "Containment Zone" Vorbereitungen getroffen, die Wiedererlangung der MKS-Freiheit bei der WOAH zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu erreichen.
Anerkennung von seuchen- und schädlingsfreien Gebieten
Die offizielle Anerkennung des WOAH-Tiergesundheitsstatus von Mitgliedern ist laut Özdemir von großer Bedeutung für den internationalen Handel. Er stellt eine der wichtigsten rechtlichen Verbindungen zwischen der WOAH und der Welthandelsorganisation (WTO) im Rahmen des WTO-Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) dar, das 1995 in Kraft trat. Im Jahr 1998 bestätigte das offizielle Abkommen zwischen der WTO und der WOAH das Mandat der WOAH, auf Grundlage des SPS-Übereinkommens seuchen- und schädlingsfreie Gebiete anzuerkennen.
